Durch Behandlungsinstrumente, Praxismöbel und durch Handkontakte können u.a. krankmachende Erreger übertragen werden. Infektionen können die Folge sein. Neben bakteriellen Infektionen können Pilzinfektionen durch Dermatophyten (z.B. Haut- und Nagelpilz) auftreten. Auch Viren müssen inaktiviert werden. Deshalb sind umfassende und gezielt Hygienemaßnahmen vor und während der Behandlung unserer Patienten sehr wichtig.
Professionelle Hygiene – zum Patientenschutz
Notwendigkeit einer umfassenden Hygiene
Grundlagen für Ihre Gesundheit
Die niedersächsische Hygieneverordnung bildet die Grundlage für unsere Anforderungen an unseren professionellen Hygienestandard. Als Orientierungsgrundlage standen ferner die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Verfügung. Darauf aufbauend wurde für unsere Praxis ein Hygienekonzept erarbeitet.
Definition der Hygiene Maßnahmen
Im Einzelnen sind folgende Themen wichtig:
- Risikobewertung der Podologiepraxis und der podologischen Behandlungsabläufe
- Risikoeinstufung der Behandlungsinstrumente
- Konsequenzen für die Aufbereitung der Instrumente (Sterilisation, Desinfektion)
- Anforderungen an die Praxisräume und Ausstattung der Behandlungsräume
- Schutzmaßnahmen für die Podologinnen/ Kosmetikerinnen (Mundschutz, Schutzbrille, Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel etc.)
- Anforderungen bei Behandlungen in Pflegeeinrichtungen
- Hinweise für unsere Podologinnen/ Kosmetikerinnen zur Basishygiene (im Detail im Hygieneplan enthalten)
Sterilisation und Desinfektion der Instrumente
Die Behandlungsinstrumente werden in den Sterilisatoren der Firmen Dentares und/oder MELAG (jeweils Autoklaven der Klasse B nach EN 13060; RKI konform) aufbereitet (Sterilisation incl. Trocknung). Beide Sterilisatoren sind validierungsfähig (permanente Dokumentation der Aufbereitung), so dass bei jedem Podologiepatienten mit Heilmittelverordnung jederzeit der Nachweis der Sterilisation der verwendeten Behandlungsinstrumente möglich ist. Bei jedem Patienten wird ein keimfreier Instrumentensatz eingesetzt.
Für die Behandlungen (Podologie und/oder kosmetische Fußpflege) in Pflegeeinrichtungen werden ausschließlich sterilisierte Instrumente verwendet.
Die für die kosmetischen Fußpflegen genutzten Instrumente werden desinfiziert, und zwar mit DGHM gelisteten Desinfektionsmitteln.
Einhaltung der Hygiene Standards
Kontrollen
Unsere Podologiepraxis wird regelmäßig ebenso wie unser Kosmetikbereich durch das Gesundheitsamt kontrolliert.
Die Funktionsfähigkeit unseres Autoklaven wird durch eine Fachfirma grundsätzlich einmal im Jahr überprüft.
Schließlich überwacht unser ärztlicher Beirat kontinuierlich die Einhaltung der internen und externen Hygieneanforderungen.
Mit diesem professionellen Hygienekonzept unterscheiden wir uns spürbar von anderen Podologiepraxen/ Kosmetikinstituten.
Ihre Gesundheit – unser Auftrag
Vergleichen Sie nicht nur die Preise für die Behandlungsleistungen sondern achten Sie auch auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Diese tragen u.a. auch zu Ihrer Gesundheit bei. Behandlungspreis und die kompletten Behandlungsleistungen – ein Vergleich, der sich für Sie lohnt.
Weiterer Informationsbedarf?
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie uns an. Unsere Hygienebeauftragte steht Ihnen sehr gern zur Verfügung.